Von Justinian bis Bismarck – ein Vortrag über das römische Recht und seine Wirkung

“Ius est ars boni et aequi” – Mit dieser Definition von Recht stieg Prof. Dr. Peter Oestmann in seinen Vortrag über römisches Recht und die bedeutende Rolle der lateinischen Sprache im europäischen Rechtssystem ein.

An einem der letzten Freitage des Schuljahres besuchte der Professor der juristischem Fakultät der Universität Münster die beiden Lateinkurse der EF und Q1 von Kathrein Vahrenhold. Die Schüler*innen konnten anhand vieler Bild- und Textbeispiele in Erfahrung bringen, wie das römische Recht entstand, international verbreitet wurde und teils immer noch im heutigen Recht verwurzelt ist.

Anhand eines interaktiven Vortrages führte der Experte die Schüler*innen durch mehrere Jahrhunderte Rechtsgeschichte. Angefangen beim Zwölftafelgesetz umfasste der Vortrag das Wirken Justinians, den Einfluss des lateinischen Rechts auf das germanische Europa, die Gründung der ersten rechtswissenschaftlichen Universität in Bologna, das Wirken der Glossatoren sowie die lateinischsprachigen Rechtsprinzipen im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Zum Schluss konnten Fragen gestellt werden, die Prof. Oestmann bereitwillig beantwortete.

Besonders fasziniert waren die Lateiner*innen von der vielseitigen Anwendbarkeit des römischen Rechts auf verschiedendste Rechtsfälle, die durch die allgemeinen Formulierungen begründet ist und in starkem Kontrast zum germanischen Recht steht.

Nach einem aufschlussreichen Vortrag gilt unser Dank dem Referenten Prof. Dr. Peter Oestmann und Kathrein Vahrenhold für die Organisation und erfolgreiche Umsetzung!

Felizitas Bogner und Sören Werlemann (Q1)